Einlösen mitgebrachter Rezepte
Sollte Ihre Krankenkasse die Bezuschussung einer ambulanten Kur ablehnen, können Sie bei uns auch mitgebrachte Rezepte Ihres Haus- bzw. behandelnden Arztes einlösen.
Bitte beachten Sie: Mitgebrachte Rezepte dürfen grundsätzlich nicht älter als 14 Tage sein!