Krankengymnastik am Gerät
Gerätegestützte Krankengymnastik kann seit dem 01.07.2001 von den Vertragsärzte der Krankenkassen verordnet und bei uns durchgeführt werden.
Allerdings ist sie ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder verordnungsrelevant. Es muss eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet werden.
Außerdem Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen.
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